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Das Republikprinzip in der Rechtsordnungengemeinschaft
Das Republikprinzip wird in der Rechtswissenschaft regelmäßig als eine besonders prekäre und vor diesem Hintergrund in einem negativen Sinne singuläre Bestimmung des Verfassungsrechts angesehen. Demgegenüber basiert die vorliegende Untersuchung auf der Annahme, dass gerade die entgegengesetzte Wahrnehmung der Republik als ein normales Verfassungsprinzip eine geeignete Ausgangsperspektive darstellt, um diese verfassungsgestaltende Grundentscheidung in rechtswissenschaftlich anschlussfähiger Weise inhaltlich konkretisieren und normstrukturell erfassen ...

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